Gin herstellen im Sinne von Destillieren darf in Deutschland nur, wer dafür eine Erlaubnis des Hauptzollamts hat oder seine Brennerei ordnungsgemäß beim Zoll angemeldet hat. Grundlage ist das Alkoholsteuergesetz. Privat zu Hause Alkohol zu brennen ist verboten. Erlaubt ist nur, gekauften Alkohol mit Botanicals zu aromatisieren.
Welche Brennereiformen es gibt, wie die meisten Gin-Marken an ihren Gin kommen und wo beim „Gin selber machen“ die Grenze liegt, steht weiter unten. Wichtig vorab: Das hier ist ein Überblick und kein Rechtsrat. Verbindlich ist immer die Auskunft des zuständigen Hauptzollamts.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. Januar 2018 regelt das Alkoholsteuergesetz die Herstellung von Alkohol, das Branntweinmonopol ist ausgelaufen.
- Alkohol durch Destillation gewinnen darf nur, wer eine Erlaubnis oder Anmeldung beim Zoll hat.
- Private Alkoholgewinnung mit Kleindestillen ist verboten, auch bei winzigen Mengen.
- Viele Gin-Marken besitzen keine eigene Brennerei und lassen in einer Lohnbrennerei produzieren.
- Gin selber machen per Infusion ist legal, das Ergebnis ist aber kein Distilled Gin.
Was sagt das Gesetz zum Brennen von Alkohol?
Warum ist der Staat beim Destillieren so streng? Weil auf Alkohol eine Steuer anfällt, und zwar rund 13 Euro pro Liter reinen Alkohols. Wer destilliert, erzeugt steuerpflichtigen Alkohol. Deshalb will der Zoll wissen, wer brennt, wie viel und womit.
Bis Ende 2017 lief ein Teil der Alkoholproduktion noch über das staatliche Branntweinmonopol. Seit 2018 gilt allein das Alkoholsteuergesetz mit der zugehörigen Verordnung. Seitdem ist klar geregelt: Nichtgewerbliche Alkoholgewinnung ist nicht erlaubt, unabhängig davon, wie klein die Brennblase ist. Die früher geduldete private Nutzung kleiner Destillen für Alkohol gibt es nicht mehr.
Der Besitz eines Destilliergeräts ist damit nicht automatisch verboten. Kleine Geräte dürfen für Zwecke genutzt werden, bei denen kein Alkohol entsteht, etwa für destilliertes Wasser, Hydrolate oder ätherische Öle. Ab einer bestimmten Größe müssen Brenn- und Reinigungsgeräte aber beim Zoll angezeigt werden. Die genauen Grenzen, Fristen und Formulare nennt der Zoll selbst. Wer ein Gerät kauft, sollte das vorher klären.
Welche Brennereiformen gibt es?
Wer legal Alkohol herstellen will, landet in einer von wenigen Formen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten im Überblick.
| Form | Was dahintersteckt | Für wen |
| Verschlussbrennerei (Steuerlager) | Erlaubnis des Hauptzollamts, der erzeugte Alkohol wird gemessen, die Steuer fällt erst bei der Entnahme an | gewerbliche Destillerien, auch Gin-Brennereien |
| Abfindungsbrennerei | vereinfachtes Verfahren, die Alkoholmenge wird pauschal nach Rohstoff ermittelt, grundsätzlich bis 300 Liter reinen Alkohol pro Jahr | vor allem kleine Obstbrennereien |
| Stoffbesitzer | lässt selbst geerntetes Obst in einer fremden Abfindungsbrennerei brennen, in der Regel bis 50 Liter reinen Alkohol pro Jahr | Obstwiesenbesitzer, nicht für klassischen Gin gedacht |
| Lohnbrennerei | eine bestehende Brennerei destilliert nach dem Rezept einer Marke | Gin-Marken ohne eigene Anlage |
Ob in einer Abfindungsbrennerei Gin gebrannt werden darf, hängt von Rohstoffen und Verfahren ab. Das Modell ist auf selbst gewonnenes Obst zugeschnitten. Wer dort Gin produzieren will, sollte das vorab mit dem Hauptzollamt klären. Umgangssprachlich ist oft vom „Brennrecht“ die Rede. Gemeint ist heute meist die Erlaubnis oder Abfindung beim Zoll, nicht mehr ein Kontingent aus Monopolzeiten.
Wie kommen die meisten Gin-Marken an ihren Gin?
Kaum eine Gin-Brennerei erzeugt ihren Alkohol selbst. Üblich ist, Neutralalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs einzukaufen, meist aus Getreide oder Melasse. Dieser wird mit Wacholder und weiteren Botanicals in der Brennblase erneut destilliert. Wer dafür keine eigene Anlage hat, arbeitet mit einer Lohnbrennerei. Die Brennerei hat die Erlaubnis, trägt die steuerlichen Pflichten und liefert den fertigen Gin an die Marke.
Mit dem Brennen allein ist es nicht getan. Wer Gin verkauft, braucht eine Gewerbeanmeldung, muss sich bei der Lebensmittelüberwachung registrieren und das Etikett nach der EU-Spirituosenverordnung 2019/787 gestalten. Gin muss mindestens 37,5 % vol haben, und Wacholder muss geschmacklich vorherrschen. Für London Dry Gin gelten noch strengere Regeln: nur Destillation, keine Farbstoffe und höchstens 0,1 g Zucker pro Liter.
Gin selber machen: Was zu Hause erlaubt ist
Der Suchbegriff „Gin selber machen“ ist deutlich häufiger als „Gin herstellen“. Legal geht das nur ohne Destillation, als Infusion:
- Versteuerten Alkohol kaufen, etwa Neutralalkohol aus dem Handel oder einen neutralen Wodka mit mindestens 37,5 % vol.
- Wacholderbeeren leicht anquetschen und für etwa 12 bis 24 Stunden im Alkohol ziehen lassen.
- Weitere Botanicals wie Koriander, Zitronenschale oder Kardamom zugeben und nochmals kurz ziehen lassen.
- Durch einen Kaffeefilter abseihen und in eine saubere Flasche füllen.
So entsteht kein Alkohol, sondern gekaufter Alkohol wird aromatisiert. Das ist erlaubt. Rechtlich ist das Ergebnis aber kein Distilled Gin und kein London Dry Gin, weil keine Destillation stattfindet. Typisch ist außerdem eine gelbliche Farbe. Häufigster Fehler: zu lange Ziehzeiten, dann wird der Gin bitter und harzig. Für den Eigenbedarf ist das unproblematisch. Wer selbst gemachten Gin verkaufen oder verschenken will, sollte Lebensmittel- und Steuerrecht vorher prüfen lassen.
Häufige Fragen zum Gin herstellen
Darf man zu Hause eine kleine Destille benutzen?
Ja, aber nicht für Alkohol. Destilliertes Wasser oder ätherische Öle sind möglich, Alkoholgewinnung ist privat verboten. Größere Geräte müssen beim Zoll angezeigt werden.
Braucht man für eine eigene Gin-Marke eine Brennerei?
Nein. Viele Marken lassen ihren Gin in einer Lohnbrennerei nach eigenem Rezept destillieren. Die Brennerei kümmert sich um Erlaubnis und Alkoholsteuer.
Ist selbst gemachter Gin legal?
Ja, wenn gekaufter Alkohol nur aromatisiert wird. Selbst destillierter Gin aus der Hobbydestille dagegen ist in Deutschland nicht erlaubt.
Wer ist für Fragen zum Brennen zuständig?
Das örtliche Hauptzollamt. Dort gibt es verbindliche Auskünfte zu Erlaubnis, Anmeldung und Geräten.
- Gin selbst machen: die Infusion Schritt für Schritt.
- Herstellung von Neutralalkohol: woraus die Basis jedes Gins besteht.
- Wie wird Gin hergestellt?: Mazeration, Destillation und Dampfkorb erklärt.
- Woraus wird Gin gemacht?: Alkohol, Wacholder und Botanicals im Überblick.
- Für Gin-Hersteller: Infos für Marken und Brennereien.
Weitere Fragen und Antworten rund um Gin findet ihr unter Antworten. Cheers!

